Mediations-Supervision

Als ausgebildeter Supervisor für Mediation (Supervisor HIM) biete ich Mediationssupervisionen an.

 

Supervision und laufende Fortbildung im Bereich Mediation sind Voraussetzungen zum Führen des Titels "Zertifizierter Mediator".

Die Verordnung sagt im § 3 (Fortbildungsveranstaltung):

(1) Der zertifizierte Mediator hat nach Abschluss der Ausbildung regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Umfang der Fortbildungsveranstaltungen beträgt innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren mindestens 40 Zeitstunden.

(2) Ziel der Fortbildungsveranstaltungen ist

1. eine Vertiefung und Aktualisierung einzelner in der Anlage aufgeführter Inhalte oder

2. eine Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten in besonderen Bereichen der Mediation.

(3) Über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist von

der Fortbildungseinrichtung eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung

muss enthalten:

1. Name, Vornamen und Geburtsdatum der oder des

Teilnehmenden,

2. Name und Anschrift der Fortbildungseinrichtung,

3. Datum und Ort der Fortbildungsveranstaltung sowie

4. vermittelte Fortbildungsinhalte und Dauer der Fortbildungsveranstaltung in Zeitstunde

 

Um Sie bei der Erlangung dieser Fortbildungsnachweise zu unterstützen, verweise ich Sie gerne auf meine Angebote im Bereich Mediations - Ausbildung.

 

Die Verordnung sieht desweiteren in §4 Fortbildung durch Einzelsupervision vor. Sowohl zur Erlangung des Titels "zertifizierter Mediator" als auch zum Erhalt der Zertifizierung sind Einzelsupervisionen notwendig. Die Mediationsverordnung sieht keine Nachweispflicht über durchgeführte Mediationsfälle vor. Was die Verordnung verlangt ist, dass nach Erteilung des Titels „zertifizierter Mediator“ einmalig vier abgeschlossene Mediationsfälle in Einzelsupervision supervidiert werden. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren.

§4 Fortbildung durch Einzelsupervision

(1) Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach §2 folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen.

Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigungnach§2Absatz 6 zulaufen.

(2) Über jede nach Absatz 1 durchgeführte Einzelsupervision ist von dem Supervisor eine Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung muss enthalten:

1. Name, Vornamen und Geburtsdatum des zertifizierten Mediators,

2. Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision,

3. anonymisierte Angaben zur in der Einzelsupervision besprochenen Mediation sowie

4. Name und Anschrift des Supervisors

Zur Erfüllung dieser Fortbildungsverpflichtung durch Supervision unterstütze ich Sie gerne durch mein Supervisionsangebot für Mediatoren.

 

Auch jenseits der Vorschriften für "zertifizierte Mediatoren" unterstütze ich Sie gerne in Form der Mediationssupervision im:

a) Gruppensetting (Kooperation mit dem Heidelberger Institut für Mediation)

b) Einzelsetting, z.B.

  • im Vorfeld einer Mediation, beim Mediationsdesign
  • zwischen den Mediationssitzung bei der Bewältigung von Stolpersteinen
  • zur Reflektion eigener blinder Flecken im Führen der Mediationsverhandlung

 

Wer mehr sagt, als er tut, predigt. Wer weniger sagt, als er tut, lügt.
Wer sagt, was er tut, ist eitel. Wer tut, was er sagt, ist gut.

Robert Walser